
LG Köln Urteil zum Urheberrecht – Abmahnwelle möglich
Es liest sich im ersten Moment wie ein schlechter Scherz. In einem Klagefall entscheidet ein Richter des Landesgericht Köln zu Gunsten des Klägers und stellt damit einen wichtigen Teil der Internet-Rechtsprechung auf den Kopf. Benutzer die über Jahre hinweg penibel auf Einhaltung von Lizenzvorgaben achteten, drohen nun aufgrund einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt zu werden.
Was ist passiert?
Über die Internet-Plattform Pixelio bot ein Fotograf seine Bilder zur kostenlosen Nutzung an. Pixelio bietet laut eigener Aussage lizenzfreie Bilder zur kostenlosen Nutzung. Um die kostenlosen Fotografien und Grafiken zu nutzen, ist lediglich eine Quellenangabe des Urhebers erforderlich. Ein Verfahren das sich auf vielen Stock-Archiven wieder findet und seit Jahren gängige Praxis dieser Plattformen ist. Hochwertige Fotografien für eine Nennung von Fotograf und Portal? Ein eigentlich sehr entgegen kommendes Angebot, mit dem sich Geld für ansonsten oft teuer zu lizensierende Fotografien sparen lässt.
Nun lies erwähnter Fotograf jedoch mit Hilfe seines Anwalts eine einstweilige Verfügung gegen einen Blogger erwirken, der eines der Fotos nutzte. Obgleich der Blogger den Vorgaben entsprechend eine Quellenangabe in dem entsprechenden Artikel vornahm, wurde angeprangert, dass das Bild an anderer Position ohne den erforderlichen Quellenvermerk angezeigt wurde.
Eine Archivseite – für Benutzer ohne manuelle Eingabe der Adresse gar nicht auffindbar – bettete die Grafik losgelöst von dem Artikel ein. Eine technische Eigenheit der Software WordPress wurde dem Blogger zum Verhängnis. Denn das Urteil vor Gericht lautete, dass auch eine automatische und vom Benutzer gar nicht bewusst herbei geführte Darstellung eine mehrfache Nutzung darstelle und somit ebenfalls einen Quellenvermerk benötige um dem Lizenzvertrag zu entsprechen. Da dieser Quellenvermerk an besagter Stelle fehle, wurde der Anklage statt gegeben.

Gemäß dem Urteil des LG Köln einer Abmahnung möglch: Die Funktion zahlreicher Browser, Grafiken unabhängig von der Seite und der dort festgehaltenen Quellenangaben zu betrachten.
Dieses Problem lässt sich noch weiter stricken. Auch ein Aufruf der Grafik selbst – Browser bieten eine solche Möglichkeit über das Rechtsklick-Kontextmenü – losgelöst von allen Inhalten, ist dem Gerichtsurteil nach eine Nutzung im Sinne der Lizenzbestimmung. Da hierbei keine Quellenangabe erfolgte, entschied das Gericht am 30. Januar 2014 im Urteil mit dem Aktenzeichen 14 O 427/13, dass der Betreiber der Webseite nicht den vertraglichen Lizenzbedingungen nachgekommen sei. Der Anwalt des Beklagten hat das Gerichtsurteil inzwischen leicht geschwärzt in seiner Stellungnahme zu dem Urteil bereit gestellt. Der Streitwert des Fotos wurde auf 6000 Euro angesetzt.
Als Folge dieses Urteils kann nach aktuellen Stand pauschal nahezu jede im Netz zu findende Webseite mit einer Abmahnung konfrontiert werden. Die Gefahr dass schwarze Schafe dem Vorbild folgen, um sich auf diesem Weg schnelles Geld zu holen, ist ausgesprochen groß. Auch dass diese Gefahr von anderen Plattformen ausgeht und nicht nur Nutzer von Pixelio betroffen sein werden, ist abzusehen.
Aus diesem Grund ist schnelles Handeln gefragt. Die Chancen dass dieses weltfremde, am technischen Grundverständnis vorbei schießende Urteil in Berufung wiederlegt wird, bleibt nur zu hoffen. Sollte das Urteil bestand haben, wäre in Zukunft jedes fremd erstellte Foto und jede Illustration eine potentielle Abmahnung.
Was kann getan werden?
[infobox last_column=“true“ size=“col-12″ color=“orange“]Zeitnahe Absicherung erforderlich?
Gerne nehmen wir Ihnen die Arbeit ab. Überprüfung und Durchführung der unten genannten Schritte erfolgen nach Kontaktaufnahme binnen 24 Stunden.
Für Prüfung und Anpassung wird Bestandskunden ein einmaliger Betrag von 30 Euro in Rechnung gestellt.[/infobox]
Betreiber sollten gründlich überlegen ob und wo Illustrationen, Fotos und Bilder von Dritten im Einsatz sind. Bei diesen Grafiken gilt es zu überprüfen, ob die Lizenzverträge eingehalten wurden, ehe die folgenden Schritte umgesetzt werden.
Dateinamen um Quellenangabe ergänzen
Der eigenen Sicherheit wegen sollte der Dateiname der eingetteten Grafiken überprüft werden. Falls nicht bereits geschehen, empfiehlt es sich, im Dateinamen Urheber und Quelle anzugeben (Beispiel Foto-einer-Blume-von-Max-Muster-maxmuster-tld.jpg). Dies sollte dem Fall vorbeugen, dass eine von der Webseite losgelöst dargestellte Grafik angeprangert werden kann.
Von einer Bearbeitung der Bilder selbst ist abzuraten. Auch wenn es naheliegend sein mag, die Quellenangabe mittels Wasserzeichen oder Fußnote direkt auf das Bild zu schreiben, verstößt dies in den meisten Fällen gegen Lizenzbestimmungen, welche eine Bearbeitung des genutzten Werkes untersagen.
Urheber kontaktieren und schriftlich absichern
Sie kennen die Fotografen oder Grafiker, deren Bilder genutzt werden? Kontaktieren Sie diese umgehend und klären Sie schriftlich, ob diese damit einverstanden sind, dass eine einmalige Quellenangabe auf der tatsächlichen Inhalt-Seite oder dem Impressum ausreichend ist. Somit wird dem Fall vorgebeugt, dass durch Unwissenheit oder einen Zufall eine unerlaubte Mehrfachnutzung angeprangert werden könnte.
Archiv-Seite in WordPress deaktivieren
Nutzer der Software WordPress tun gut daran, die für das Urteil entscheidende Archiv-Darstellung zu unterbinden. Um dies umzusetzen, ist mittels eines Texteditor wie Windows Editor eine neue Datei mit der Bezeichnung image.php zu erstellen. In diese wird der unten stehende Code kopiert und die Datei gespeichert.
<?php header ('HTTP/1.1 301 Moved Permanently'); header ('Location: '.get_permalink($post->post_parent)); ?>
Der Code bewirkt, dass beim gezielten Aufruf der Archiv-Seite eine Weiterleitung zu jenem Artikel oder jener Seite erfolgt, auf welchen die Grafik tatsächlich genutzt und im Idealfall auch die Quellenangabe genannt wird. Laden Sie die Datei anschließend in das Verzeichnis ihres genutzten WordPress-Themes unter wp-content/themes/ hoch.
Direktzugriff auf Bilder mittels .htaccess unterbinden
Sofern nicht verhanden, sollte eine .htaccess-Datei angelegt und in das Bilderverzeichnis, zB. wp-content/uploads/ hochgeladen werden. Das Verfahren ist nahezu identisch mit dem Schritt „Archiv-Seite in WordPress deaktivieren“. Mittels Texteditor wird eine neue Datei erstellt und mit dem Namen .htaccess versehen.
Als Inhalt wird Folgendes eingetragen. Dabei ist meine-seite\.de auf die entsprechende Domain zu ändern. Das \ vor der Domainendung muss dabei erhalten bleiben. Bei User-Agent können zusätzlich noch andere Suchmaschinen-Bots eingetragen werden.
SetEnvIf Referer ".*meine-seite\.de" live_url SetEnvIf Referer .*google.*" google_image_url SetEnvIfNoCase User-Agent .*google.* search_robot Order Deny,Allow Deny from all Allow from env=live_url Allow from env=google_image_url Allow from env=search_robot Satisfy any
Wird künftig eine Bilddatei aus dem Verzeichnis wp-content/uploads/ direkt aufgerufen, erhält der Benutzer anstelle der Grafik lediglich den Hinweis, dass die erforderlichen Rechte fehlen um auf die Datei zuzugreifen. Die Darstellung innerhalb der Webseite wird davon nicht beeinflusst. Auch die Suchmaschinen indexieren die Grafiken nach wie vor korrekt.
ein schöner Artikel übrigens.